Falls z.B. für die Umschreibung eines Schuldtitels ein amtlicher Nachweis über den Umzug einer Person notwendig ist, liefert die einfache Einwohnermeldeamtsanfrage (EMA) von Regis24 das gewünschte Ergebnis. Diese entspricht der oben beschriebenen Stufe 5. Der einzigartige doppelte Abgleich von Regis24, bei dem Nichttreffer aus elektronischen Abfragen erneut manuell durch einen Sachbearbeiter im Amt geprüft werden, sichert hierbei die hohe Auskunftsqualität.