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RealInform Nachermittlung bei Auskunftssperre

Gelegentlich bekommt man vom EMA die vorhandene neue Anschrift nicht mitgeteilt, weil die Weitergabe gesperrt ist. Sofern ein berechtigtes Interesse (z.B. vollstreckbarer Titel etc.) vorhanden und nachgewiesen werden kann, wird mit diesem Produkt die Übermittlung der neuen Adresse ermöglicht.

Musterauskunft

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