Gelegentlich bekommt man vom EMA die vorhandene neue Anschrift
nicht mitgeteilt, weil die Weitergabe gesperrt ist. Sofern
ein berechtigtes Interesse (z.B. vollstreckbarer Titel etc.)
vorhanden und nachgewiesen werden kann, wird mit diesem Produkt
die Übermittlung der neuen Adresse ermöglicht.