Auskunft (SCHUFA ConsumerLine und SCHUFA BusinessLine)
Die SCHUFA-Auskünfte beinhalten Angaben zu natürlichen Personen,
Informationen über nicht vertragsgemäße Abwicklung von Geschäften
sowie Daten aus öffentlichen Verzeichnissen und amtlichen Bekanntmachungen.
Die Auskunft kann im Einzeldialog direkt online abgerufen werden.
Sollte mit den Anfragedaten keine automatische Zuordnung zu einem Personendatensatz
bei der SCHUFA möglich sein, erfolgt die Zuordnung manuell durch Mitarbeiter der SCHUFA.
Sie erhalten zunächst eine Zwischenantwort mit dem Vermerk "manuelle Nachbehandlung".
Diese manuelle Nachbehandlung ist während der folgenden Geschäftszeiten möglich und
dauert in der Regel nicht länger als 5 Minuten:
| Montag - Freitag | 08:00 bis 22:30 Uhr |
| Samstag | 09:00 bis 22:30 Uhr |
| Sonntag | 10:00 bis 20:00 Uhr |
Manuelle Nachbehandlungen außerhalb dieser Geschäftszeiten werden gespeichert und
unmittelbar zu Beginn des folgenden Arbeitstages erledigt.
Über das Ergebnis der manuellen Nachbehandlung werden Sie durch ABIT e.POS in
bekannter Weise per E-Mail informiert und finden den Eintrag in Ihrem Online-Archiv.
Neben der Möglichkeit zur Auskunftseinholung im Einzeldialog ist es in ABIT e.POS möglich,
eine beliebig große Menge an Anfragedatensätzen im Stapel zur Massenverarbeitung zu übergeben.
Bei Nutzung dieser Funktionalität erhalten Sie ein Dateiauswahlfenster angezeigt.
Sie wählen die Datei mit den zu prüfenden Datensätzen auf Ihrem lokalen EDV-System aus und
übertragen die gesamte Datei per Knopfdruck an ABIT e.POS. Je nach Anzahl der zu prüfenden
Datensätze kann die Bearbeitungszeit unterschiedlich lang sein. Sobald die Datei komplett
verarbeitet wurde, erhalten Sie ebenfalls eine Benachrichtigung per E-Mail. Sofern sich in
der Datei Anfragesätze befinden, die in die manuelle Nachbehandlung gehen müssen, gelten
die oben erwähnten Geschäftszeiten.
Die Produkte der SCHUFA BusinessLine liefern Informationen und Prognosen
zur Kredit- bzw. Ausfallwahrscheinlichkeit von Freiberuflern, Kleingewerbetreibenden
und Selbstständigen, also denjenigen Rechtsformen, wo die Kreditwürdigkeit des
Unternehmens direkt und unmittelbar mit der des Inhabers verbunden ist.
Die Anfrage sollte nach Möglichkeit auf die Privatanschrift des Inhabers erfolgen.
Liegt diese nicht vor, kann auch über die Firmenanschrift angefragt werden.
In den meisten Fällen dürfte darüber auch eine Identifizierung des angefragten Inhabers möglich sein.
Score
Die Aussagekraft einer Auskunft wird durch die Ergänzung mit einem Score zusätzlich erhöht.
In der SCHUFA ConsumerLine ist die Lieferung eines Scores optional
und wird bei der Einrichtung des individuellen Kundenzuganges im Profil hinterlegt.
Diese Einstellung gilt dann für alle Anfragen. Der Risikoscore berücksichtigt
die statistisch nachgewiesenen Besonderheiten in unterschiedlichen Branchen und
liefert so eine Aussage zum künftigen Ausfallrisiko der angefragten Person.
Für Inkassounternehmen kann alternativ ein Score bereitgestellt werden, der
eine statistische Aussage zum Beitreibungserfolg offener Forderungen gegenüber
der angefragten Person ermöglicht.
In der SCHUFA BusinessLine wird die Auskunft immer in Verbindung
mit einem Score geliefert, so dass keine zusätzliche Beauftragung bei
der Einrichtung des Kundenprofils notwendig ist. Die umfangreichen
statistischen Auswertungen bei der SCHUFA haben ergeben, dass das Risiko
im Geschäftsleben mit Personengesellschaften nicht so sehr von der Branche
des Lieferanten, sondern von der Rechtsform des belieferten Unternehmens abhängt.
Daher gibt es in der BusinessLine keine branchenspezifischen Scores, sondern solche
für Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Selbstständige. Welcher Score mit
der Auskunft geliefert wird, entscheiden Sie durch die Auswahl des zutreffenden
Anfragemerkmales bei jeder Anfrage.
Bitte beachten Sie: Die SCHUFA BusinessLine liefert keinerlei Informationen zu Rechtsform, Geschäftsgegenstand, Inhaber oder zu sonstigem. Sie liefert auch keine Information darüber, ob die angefragte Person tatsächlich ein Unternehmen in der betreffenden Rechtsform betreibt. Die BusinessLine stellt neben den Angaben zur Person einen Risikoscore bereit, der eine statistische Ausfallwahrscheinlichkeit für den Fall darstellt, dass die angefragte Person ein Unternehmen in dieser Rechtsform betreibt.
Nachmeldungen
Status und Bonität eines Kunden können sich bei Dauerkunden im Verlauf einer Geschäftsbeziehung ändern. Durch Einrichtung eines "Dauerkontos" (Oberbegriff für unterschiedliche Kennzeichnung von Geschäftspartnern) werden Sie automatisch über alle Veränderungen bei der betreffenden Person informiert. Die Nachmeldungen sind kostenpflichtig.
FinanzCheck (EFI)
Der FinanzCheck (EFI) liefert eine zusammengefaßte Beurteilung
der Finanzlage Ihres Geschäftspartners durch die SCHUFA Holding AG. Bis zu
sechs Datensegmente informieren konzentriert über Zahlungserfahrungen,
eventuelle Negativmerkmale und eine aktuelle Bonitätsaussage
(im Schulnotensystem von 1,0 - 6,0).
Vollauskunft
Die Vollauskunft informiert Sie umfassend über die Bonität Ihres Geschäftspartners.
Sie beleuchtet bis zu 20 Einzelaspekte, u.a. Basis-/Kommunikationsdaten, Beteiligungen,
Finanzlage inkl. Zahlungserfahrungen, Geschäftsgegenstand, Geschäftszahlen und die Rechtsform des gesuchten Unternehmens.
Abgerundet durch eine aktuelle Bonitätsaussage (im Schulnotensystem von 1,0 - 6,0) und ggf. eine Höchstkreditempfehlung
ermöglicht Ihnen die Vollauskunft eine qualifizierte Gesamtbeurteilung Ihrer Geschäftsbeziehung.
Die Vollauskunft kann über Unternehmen jeglicher Rechtsform eingeholt werden.
IdentitätsCheck
Mit dem IdentitätsCheck können Namen und Adressen von Neukunden auf
einfache Weise online mit dem SCHUFA-Datenbestand abgeglichen werden.
Geschäftsrisiken von eCommerce-Anbietern wie z.B. Betrug durch Angabe
falscher Namen und Adressen, Verwendung manipulierter Kreditkartendaten
oder durch Scherzbestellungen bzw. Lieferretouren infolge von Eingabefehlern
bei der Adresse können mit diesem Service nachhaltig verringert werden.
Anbieter von Handels- und Auktionsplattformen können über den Datenabgleich
der registrierten Plattformteilnehmer mit dem SCHUFA-Datenbestand eine
weitreichende Verifizierung der Personendaten vornehmen. Neben der Aussage,
ob die Person im Datenbestand gefunden wurde, wird für jeden Namens- und
Adressbestandteil eine Einzeltreffergüte ausgewiesen.
IdentitätsCheck Jugendschutz
Wer Produkte im Internet verkaufen will und/oder Inhalte bereitstellt,
die für Jugendliche unter 18 Jahren nicht zugelassen sind, muss sicherstellen,
dass Minderjährige darauf keinen Zugriff haben. Das Jugendschutzgesetz und die
Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) fordern unter anderem dazu eine
"Face-to-Face"-Alterskontrolle mittels Ausweispapieren, was bei Internetgeschäften
nur durch ein zeitaufwendiges PostIdent-Verfahren möglich ist.
Der SCHUFA IdentitätsCheck Jugendschutz liefert eine wesentlich schnellere
und kostengünstigere Alternative zur KJM-konformen Prüfung des Alters im Internet.
Mit diesem Service wird nicht nur das Alter verifiziert sondern auch eine bereits
zuvor erfolgte Identifizierung mittels Ausweispapieren (z.B. im Rahmen einer
Kontoeröffnung bei einem Kreditinstitut) bestätigt. Das SCHUFA-Q-Bit liefert
diese Aussage. Im Rahmen des Produktes IdentitätsCheck Jugendschutz wurde es
von der Kommission für Jugendmedienschutz geprüft und positiv berwertet.
Kontonummer Check
Die Kontoverifizierung ist einerseits für Kunden gedacht,
die mit ihren Kunden bevorzugt per ELV (Elektronisches Lastschrift Verfahren) den Rechnungsausgleich erledigen,
kann aber z.B. auch zur Vermeidung unnötiger Kosten vor einer Kontopfändung genutzt werden .
Dieses Produkt liefert in Echtzeit eine Aussage darüber,
ob die Kontodaten valide sind, ob das Konto bei diesem Kreditinstitut
existiert und ob das Konto tatsächlich dem angegebenem Kontoinhaber gehört.
Gerade letztere Aussagen stellen eine Neuheit dar, die bisher online nicht verfügbar war.
Einmeldungen
Die Zusammenarbeit mit der SCHUFA ist generell nur nach dem Gegenseitigkeitsprinzip möglich. Jeder Vertragspartner ist verpflichtet, die sich aus seiner Geschäftstätigkeit ergebenden Negativmerkmale an die SCHUFA zu melden. Dazu existieren innerhalb von ABIT e.POS Möglichkeiten zur Erfassung der Meldungen über ein Einzeldialogverfahren. Alternativ ist es möglich, die eigene Einmeldeverpflichtung auf das in ABIT e.POS zugeordnete Inkassounternehmen zu übertragen. Bitte setzen Sie sich in diesem Fall mit uns oder dem Inkassounternehmen in Verbindung.
|