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ABIT e.POS News

30. November 2004
Neue Services in ABIT e.POS

1. zusätzlicher Anbieter für Einwohnermeldeamtsanfragen
2. Erweiterungen und Änderungen bei den Schufa-Services


Sehr geehrte e.POS-Kunden,

morgen, am 01.12.2004 werden die unten angeführten Veränderungen innerhalb von ABIT e.POS wirksam. Die dafür notwendigen Umstellungen werden heute, am 30.11.2004 ab 17:00 Uhr vorgenommen. Durch eine gewissenhafte Vorbereitung sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten, können aber nie ganz ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie daher vorsorglich um Verständnis und empfehlen Ihnen, die Nutzung von ABIT e.POS möglichst bis 17:00 Uhr abzuschließen.


1.Im Bereich e.Recherche wird mit Regis24 ein weiterer Anbieter für die Einholung von Einwohnermeldeamtsanfragen verfügbar sein. Regis24 verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Umsetzung von EDV-Projekten im kommunalen Bereich, insbesondere in bezug auf die Kommunikation mit den Meldeämtern. Zu einer Vielzahl von Meldeämtern existieren direkte Onlineverbindungen, so dass
mit sehr kurzen Erledigungszeiten zu rechnen ist. Im Durchschnitt werden die Anfragen innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen erledigt sein, können im Ausnahmefall auch mal länger dauern.

In der ersten Ausbaustufe wird die Standard-EMA-Auskunft als Einzelabfrage zu einem bundesweit einheitlichen Preis von 7,65 EUR zzgl. Mwst. verfügbar sein. Dieses Produkt beinhaltet noch keine Zustellbarkeitsprüfung (so wie bei der mehrstufigen Adressermittlung von Real Inform), sondern liefert
lediglich die vom EMA übermittelten Daten in inhaltlich unveränderter aber in der Übermittlung standardisierten Form.

Wir werden kurzfristig in einer weiteren Ausbaustufe auch die Stapelverarbeitung von größeren Anfragemengen verfügbar machen. Die aufwendige manuelle Eingabe der Anfragedaten kann dann durch einen einfachen Datei-Upload umgangen werden. Die Ergebnisse werden ebenfalls wieder in Dateiform zum
Download bereitgestellt.

Zusätzlich zur Stapelverarbeitung wird kurzfristig dieses Produkt auch in Verbindung mit einer Zustellbarkeitsprüfung verfügbar sein (Preis 8,50 EUR zzgl. Mwst.). Für den Fall, dass die Person an der neuen Adresse nicht erreichbar ist, kann ohne erneute Eingabe eine weitere EMA-Anfrage an das
dann zuständige Meldeamt gestellt werden.

Darüber hinaus wird es Anfang 2005 auch möglich sein, über das gleiche System Auskünfte bei den Gewerbeämtern einzuholen.

2.Im Bereich e.Bonität wird es bei der SCHUFA folgende Erweiterungen/Änderungen geben:

Neben der Einzelabfrage im Dialogverfahren wird ab dem 1. Dezember die Stapelverarbeitung von größeren Anfragemengen möglich sein. Wie auch bei anderen Services innerhalb von ABIT e.POS wird ein Datei-Upload Ihrer Anfragedaten über einen einfachen Dialog vorgenommen. Je nach Anzahl der Datensätze stehen die Ergebnisse innerhalb weniger Minuten wieder zum Download bereit. Damit Sie als Kunde nicht ständig den Erledigungsstatus abfragen müssen, erfolgt eine automatische Benachrichtigung über die Abholbereitschaft per E-Mail. Die Ergebnisdatei wird als ZIP-Archiv bereitgestellt. In diesem
Archiv befindet sich einerseits eine Datei mit den Anfragedaten und den zugehörigen strukturierten Ergebnissen. Zusätzlich steht für jede einzelne Anfrage eine Datei mit der kompletten Auskunft (inkl. aller Einzelmerkmale) als HTML-Datei zur Verfügung.

Neben den erweiterten Möglichkeiten zur Stapelverarbeitung werden noch kleinere Anpassungen in der Registrierung und Vertragsabwicklung für die SCHUFA-Nutzung vorgenommen.

Ihr ABIT e.POS Team

 
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