30. November 2004
Neue
Services in ABIT e.POS
1. zusätzlicher
Anbieter für Einwohnermeldeamtsanfragen
2. Erweiterungen und Änderungen bei den Schufa-Services
Sehr geehrte e.POS-Kunden,
morgen, am 01.12.2004
werden die unten angeführten Veränderungen innerhalb von ABIT
e.POS wirksam. Die dafür notwendigen Umstellungen werden heute,
am 30.11.2004 ab 17:00 Uhr vorgenommen. Durch eine gewissenhafte Vorbereitung
sind keine nennenswerten Beeinträchtigungen zu erwarten, können
aber nie ganz ausgeschlossen werden. Wir bitten Sie daher vorsorglich
um Verständnis und empfehlen Ihnen, die Nutzung von ABIT e.POS
möglichst bis 17:00 Uhr abzuschließen.
1.Im Bereich e.Recherche wird mit Regis24 ein weiterer Anbieter für
die Einholung von Einwohnermeldeamtsanfragen verfügbar sein. Regis24
verfügt über umfangreiche Erfahrungen bei der Umsetzung von
EDV-Projekten im kommunalen Bereich, insbesondere in bezug auf die Kommunikation
mit den Meldeämtern. Zu einer Vielzahl von Meldeämtern existieren
direkte Onlineverbindungen, so dass
mit sehr kurzen Erledigungszeiten zu rechnen ist. Im Durchschnitt werden
die Anfragen innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen erledigt
sein, können im Ausnahmefall auch mal länger dauern.
In der ersten Ausbaustufe
wird die Standard-EMA-Auskunft als Einzelabfrage zu einem bundesweit
einheitlichen Preis von 7,65 EUR zzgl. Mwst. verfügbar sein. Dieses
Produkt beinhaltet noch keine Zustellbarkeitsprüfung (so wie bei
der mehrstufigen Adressermittlung von Real Inform), sondern liefert
lediglich die vom EMA übermittelten Daten in inhaltlich unveränderter
aber in der Übermittlung standardisierten Form.
Wir werden kurzfristig
in einer weiteren Ausbaustufe auch die Stapelverarbeitung von größeren
Anfragemengen verfügbar machen. Die aufwendige manuelle Eingabe
der Anfragedaten kann dann durch einen einfachen Datei-Upload umgangen
werden. Die Ergebnisse werden ebenfalls wieder in Dateiform zum
Download bereitgestellt.
Zusätzlich
zur Stapelverarbeitung wird kurzfristig dieses Produkt auch in Verbindung
mit einer Zustellbarkeitsprüfung verfügbar sein (Preis 8,50
EUR zzgl. Mwst.). Für den Fall, dass die Person an der neuen Adresse
nicht erreichbar ist, kann ohne erneute Eingabe eine weitere EMA-Anfrage
an das
dann zuständige Meldeamt gestellt werden.
Darüber hinaus
wird es Anfang 2005 auch möglich sein, über das gleiche System
Auskünfte bei den Gewerbeämtern einzuholen.
2.Im Bereich e.Bonität
wird es bei der SCHUFA folgende Erweiterungen/Änderungen geben:
Neben der Einzelabfrage
im Dialogverfahren wird ab dem 1. Dezember die Stapelverarbeitung von
größeren Anfragemengen möglich sein. Wie auch bei anderen
Services innerhalb von ABIT e.POS wird ein Datei-Upload Ihrer Anfragedaten
über einen einfachen Dialog vorgenommen. Je nach Anzahl der Datensätze
stehen die Ergebnisse innerhalb weniger Minuten wieder zum Download
bereit. Damit Sie als Kunde nicht ständig den Erledigungsstatus
abfragen müssen, erfolgt eine automatische Benachrichtigung über
die Abholbereitschaft per E-Mail. Die Ergebnisdatei wird als ZIP-Archiv
bereitgestellt. In diesem
Archiv befindet sich einerseits eine Datei mit den Anfragedaten und
den zugehörigen strukturierten Ergebnissen. Zusätzlich steht
für jede einzelne Anfrage eine Datei mit der kompletten Auskunft
(inkl. aller Einzelmerkmale) als HTML-Datei zur Verfügung.
Neben den erweiterten
Möglichkeiten zur Stapelverarbeitung werden noch kleinere Anpassungen
in der Registrierung und Vertragsabwicklung für die SCHUFA-Nutzung
vorgenommen.
Ihr ABIT e.POS Team