Der Anwendungsbereich e.Monitoring
In diesem Bereich werden verschiedene Services zur Überwachung von Adressen gebündelt.
Alle Monitoring-Services funktionieren nach dem gleichen Grundmuster:
Der Kunde übergibt entweder durch Einzelerfassung oder durch Datei-Upload
eine beliebige Anzahl von Adressen zur Überwachung an ABIT e.POS.
Sobald bei einer oder mehreren dieser Adressen das fragliche Ereignis
eintritt, wird er automatisch darüber informiert. Die Information
über das Ereignis selbst findet der Anwender im Onlinearchiv von
e.Monitoring innerhalb seines ABIT e.POS-Zuganges (ähnlich dem
Archiv von e.Bonität und e.Recherche).
Vorteil für den Kunden:
Er wird von der lästigen und oft auch inkonsequent umgesetzten
Notwendigkeit der regelmäßigen Informationsbeschaffung befreit
und kann sich auf seine Hauptaufgaben konzentrieren. Darüber hinaus
kann er erhebliche Kosten z.B. für die tägliche Auswertung
des Bundesanzeigers oder anderer Publikationen sparen.
In der ersten Ausbaustufe
steht eine Insolvenzüberwachung zur Verfügung mit der nicht
nur Firmenadressen, sondern auch Anschriften von Privatpersonen in ein
Monitoring eingeschlossen werden können.
In
weiteren Ausbaustufen werden in den kommenden Monaten folgende Arten
der Überwachung hinzukommen:
- Überwachung von gewerblichen Adressen gegen bonitätsrelevante Veränderungen, die zeitlich gesehen vor der Insolvenz liegen.
- Überwachung von in Registern eingetragenen Firmen auf Veränderungen dieser Eintragung
- Überwachung von unbekannt verzogenen Schuldnern
Wie funktioniert die Insolvenzüberwachung im Bereich e.Monitoring?
Die zur Überwachung
hinterlegten Adressen werden täglich gegen eine bundesweite
tagaktuelle
Datenbank mit allen Verbraucher- und Regelinsolvenzen abgeglichen. Diese
Datenbank wird von unserem Solutionpartner accumio betrieben. Zum Monitoring
neu eingestellte Adressen werden im ersten Arbeitsschritt aufbereitet
und gegen vorhandene Eintragungen in der Datenbank abgeglichen. Die Informationen
zu eventuell schon vorhandenen Treffern werden am Folgetag zurückgeliefert
und stehen im Archiv des Kunden zum Abruf zur Verfügung.
Sollte während der Monitoringphase ein Insolvenzverfahren in die
Datenbank aufgenommen werden oder bei einem laufenden Verfahren Veränderungen
eintreten, wird diese Information in das Archiv des Kunden übernommen
und dieser per E-Mail darüber informiert.
Der mögliche
Informationsumfang in einem Insolvenzverfahren, setzt sich vereinfacht
dargestellt aus folgenden Bereichen zusammen:
- Verfahrensdaten
(Insolvenzgericht, Aktenzeichen, Datum der vorläufigen Verwalterbestellung,
Eröffnungsdatum, Abschlussdatum, Abweisungsdatum, Rücknahmedatum,
Vollstreckungseinstellung j/n, Sterbedatum des Schuldners, Angaben zur
Wohlverhaltensperiode und zur Restschuldbefreiung und vieles andere
mehr)
- Verwalterdaten
(Name, Vorname, Titel, Berufsbezeichnung, Adresse, Kommunikationsdaten,
Aufgabenkreis des vorläufigen Verwalters, Anzahl der Verfahren
dieses Verwalters etc.)
- Gemeinschuldnerdaten
(Name, Anschrift)
Was kostet es?
Zu einer bestehenden
Überwachungsliste können jederzeit weitere Adressen hinzugefügt
bzw. bestehende Datensätze gelöscht oder geändert werden.
Bezahlt wird vom Kunden immer die Dienstleistung der Überwachung.
Die Bereitstellung der Trefferinformationen erfolgt kostenfrei. In Abhängigkeit
von der Anzahl der in einem Monat zu überwachender Datensätze
wird im Rahmen der monatlichen Serviceabrechnung anhand einer Staffel
der Preis ermittelt. Maßgeblich ist die Anzahl der Datensätze
am Monatsende zzgl. der eventuell in diesem Monat aus der Überwachung
genommenen Datensätze.