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Abgabe Adressauskunft
Adressermittlung Adressprüfung
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Anerkenntnisurteil
Auskunft / Wirtschaftsauskunft Auslagen
Bankauskunft Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
Benutzername BGB
Bonität Bonitätsprüfung
Browser Bürgschaft
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) Datenträgeraustauschverfahren (DTA)
Debitoren DUNS-Nummer (auch D-U-N-S)
Eidesstattliche Versicherung Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Einwohnermeldeamtsanfrage ELV
Erfolgshonorar Erfüllbarkeit
Erlass (einer Forderung) Ermittlung
Factoring Fallieren
Fallissement Fallit
Fälligkeit Forderung
Forderungsabgabe Forderungsausfall
Forderungsberechnung Forderungsgrund
Forderungsmanagement Gerichtliche Massnahmen
Gerichtsvollzieher Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Gesamtschuldner Gesetzlicher Vertreter
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen Gläubiger
Haftbefehl Handelsregisterauszug
Hauptforderung HGB
Inkasso Inkassounternehmen
Inkassovollmacht Inkassozession
Insolvenz KJM
Klage Kosten
Kredit Kreditinstitute
Kreditlinie Kreditoren
Kreditwürdigkeit Konkurs
Konkursrecht Leistung
Liquidität Mahnbescheid, gerichtlicher
Mahngericht Mahnung
Mahnverfahren Nebenforderung
Notarielles Schuldanerkenntnis Online-Mahnverfahren
PGP (Pretty Good Privacy) Pfändung
Pfändungsschutz Ratenzahlung
Recherche Rechtsanwalt
Rechtsberatung Schufaauskunft
Schuldanerkenntnis Schuldner
Schuldnerberatung Schuldnerverzeichnis
Schuldverhältnis Session
Sicherstellung SSL (Secure Socket Layer)
Stundung Streitiges Verfahren
Titel Unberechtigte Forderung
Validierung Vergleich
Verifizierung Verjährung
Verjährungsfrist Verzug
Verzugsschaden Verzugszinsen
VerbrKrG Vollstreckung
Vollstreckungsbescheid Vollstreckungsklausel
Vollstreckungsschutz Vollstreckungstitel
Widerspruch (gegen Mahnbescheid) Zahlungsausfälle
Zinsen Zwangsvollstreckung
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A

Abgabe

Adressauskunft

ist eine Auskunftserteilung über den letzten bzw. aktuell bekannten Wohnort eines Kunden bzw. Geschäftspartners.
 

Adressermittlung

ist die Ermittlung des aktuellen bzw. neuen Wohnorts eines Kunden oder Geschäftspartners. Eine Adressermittlung kann z.B. notwendig werden, wenn ein Schuldner unbekannt verzogen ist.
 

Adressprüfung

ist die Existenzprüfung einer Adresse. Es wird geprüft ob die Adresse (Straße, Hausnummer, Postleitzahl) tatsächlich existiert bzw. bei der Post bekannt ist.
 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen, die die von einem Unternehmer abgeschlossenen Einzelverträge ergänzen und vereinheitlichen sollen. Insbesondere werden in den AGB allgemeine Vertragsinhalte (Gerichtsstand, Kündigungsgründe und -fristen etc.) geregelt, um die Geschäftsabwicklung zu vereinfachen.
 

Anerkenntnisurteil

Erkennt eine Partei in mündlicher Verhandlung den Klageanspruch an, so ist auf Antrag des Gegners ein Anerkenntnisurteil zu erlassen.
 

Auskunft / Wirtschaftsauskunft

ist eine gewerbliche Auskunftserteilung über Vermögensverhältnisse und persönliche Daten einer Person/eines Unternehmens.
 

Auslagen

sind Aufwendungen bzw. Gebühren (Porto, Kopien, Materialkosten u.ä.), die im Laufe eines Geschäftsvorgangs entstehen.
 
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B

Bankauskunft

Um die Kredit- und Zahlungswürdigkeit eines Kunden zu überprüfen, können Banken Auskünfte über ihre gewerblichen Kunden erteilen, soweit diese nicht dagegen widersprochen haben. Über Privatpersonen darf nur mit ausdrücklicher Genehmigung eine Auskunft gegeben werden.
 

Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank

Dieser Zinssatz wird von der Europäischen Zentralbank entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen festgesetzt und dient unter anderem auch als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen (siehe auch Zinsen).
 

Benutzername

Geben Sie bitte in diesem Feld die Benutzerkennung an, die Sie sich bei Registrierung ausgesucht haben. Sollte Ihnen Ihr Benutzername nicht mehr bekannt sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns unter der Service-Hotline 02150/9153-802 in Verbindung oder senden Sie uns über die Seite Kontakt eine Nachricht.
 

BGB

Abkürzung für Bürgerliches Gesetzbuch. Das heutige BGB ist seit dem 1. 1. 1900 in Kraft und enthält in fünf Büchern (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht) die Masse des deutschen Bürgerlichen Rechts. Das BGB schreibt in 2 Paragraphen die Zahlungsverrechnung vor:
BGB §366 - zuerst Verrechnung mit Hauptforderung, dann Kosten, zuletzt Zinsen
BGB §367 - zuerst Verrechnung mit Kosten, dann Zinsen, zuletzt Hauptforderung
 

Bonität

(einwandfreier) Ruf eines Kunden/einer Firma im Hinblick auf seine/ihre Zahlungsfähigkeit sowie -willigkeit, d.h. die Fähigkeit, eingegangene Kreditverpflichtung einschließlich der Zinsen und Gebühren vertragsgemäß zu erfüllen. Ist der Kunde kreditwürdig?
 

Bonitätsprüfung

Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden/einer Firma, um die in der Zukunft erzielbaren Finanzüberschüsse ermitteln zu können.
 

Browser

Software zum Verwalten, Finden und Ansehen von Dateien, auch Darstellung von Internetseiten.
 

Bürgschaft

die schriftliche Verpflichtung eines Dritten (Bürg) gegenüber dem Gläubiger, für die Erfüllung der Schuld des Schuldners einzustehen. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft (Solidarbürgschaft) kann der Bürge den Gläubiger nicht zunächst an den Hauptschuldner verweisen (§§ 765 ff. BGB). Die Bürgschaft bedarf der Schriftform. Unter Vollkaufleuten kann eine Bürgschaft formfrei abgegeben bzw. übernommen werden.
 

Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)

Berechnungsgrundlage für die Inanspruchnahme der in der Gebührenordnung erfassten Leistungen sowie für die Inanspruchnahme der Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Mandanten für die entgeltliche Rechtsberatung. Die BRAGO wird vom Staat durch Rechtssätze festgelegt und wurde 1957 eingeführt.
 
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D

Datenträgeraustauschverfahren (DTA)

Der DTA wird in der Regel per Diskette oder CD durchgeführt. Im Forderungsmanagement werden häufig Daten zwischen verschiedenen EDV-Systemen ausgetauscht. Dieser Datenaustausch kann auch per Datenfernübertragung (DFÜ) erfolgen.
 

Debitoren

(lat.) sind Schuldner, die Waren von einem Lieferant auf Kredit bezogen haben. Auf sog. Debitorenkonten werden in der Buchhaltung Zahlungseingänge dieser Schuldner verbucht. (siehe auch Schuldner)
 

DUNS-Nummer (auch D-U-N-S)

D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System. Dieses wurde 1962 von Dun & Bradstreet (D&B) entwickelt. Die DUNS-Nummer wird heute international als Standard anerkannt und dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen. Nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen (also keine Privatpersonen) können eine DUNS-Nummer erhalten/beantragen.
 
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E

Eidesstattliche Versicherung

Wenn die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dessen unbewegliches Vermögen fruchtlos ausgefallen ist, so kann der Gläubiger beantragen, daß der Schuldner seine Vermögensverhältnisse in einer schriftlichen Bestätigung an Eides statt offenbart.
 

Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

Gegen einen erlassenen Mahnbescheid kann der Antragsgegner (AG) innerhalb von zwei Wochen ab Zustelldatum Widerspruch einlegen. Versäumt er dies, kann auf Antrag des Antragstellers (AS) beim Amtsgericht der Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Sobald dieser dem Schuldner zugestellt wurde, hat er wiederum die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Datum der Zustellung Einspruch einzulegen. Die Folge wäre z.B. der Übergang in das streitige Verfahren oder ein außergerichtlicher Vergleich.
 

Einwohnermeldeamtsanfrage

Eine Möglichkeit, eine Person, die unbekannt verzogen ist, bei der zuständigen Verwaltungsbehörde (immer diese, wo die gesuchte Person zuletzt gewohnt hat) ausfindig zu machen, indem man einen formlosen, meist gebührenpflichtigen Antrag stellt.
 

ELV

Elektronisches Lastschrift Verfahren
 

Erfolgshonorar

Wird eine (Inkasso-)Leistung in Anspruch genommen, erfolgt die Vergütung an das (Inkasso-)Unternehmen erfolgsabhängig.
 

Erfüllbarkeit

Der Schuldner kann die Leistung sofort bewirken.
 

Erlass (einer Forderung)

Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Gläubiger auf die Forderung (ganz oder teilweise) verzichtet.
 

Ermittlung

Ermittlung von neuen Sachverhalten. Bei Adressauskünften beispielsweise wird ermittelt, wohin die angefragte Person umgezogen ist (siehe auch Validierung und Verifizierung).
 
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F

Factoring

Aus den USA stammende Methode der Absatzfinanzierung: Dabei verkauft die Lieferfirma ihre Forderung aus Warenlieferungen einem Finanzierungsinstitut das meist auch das volle Kreditrisiko (Ausfallrisiko) übernimmt. Diese Factoringgesellschaft erwirbt in der Regel den gesamten Forderungsbestand und führt das Inkasso im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung durch.
 

Fallieren

In Konkurs gehen
 

Fallissement

(veraltet) Bankrott, Zahlungseinstellung
 

Fallit

(veraltet) jemand, der zahlungsunfähig ist
 

Fälligkeit

Ein bestimmter Zeitpunkt einer vereinbarten (Geld-) Leistung.
 

Forderung

Aufgrund eines Schuldverhältnisses (z.B. Vertrag) hat sich der Schuldner verpflichtet, dem Gläubiger eine (Geld-, Waren-)Leistung zu erbringen. Der Anspruch auf diese Leistung wird als Forderung bezeichnet.
 

Forderungsabgabe

Als Forderungsabgabe wird innerhalb e.Inkasso die Weiterleitung der gespeicherten Forderungsdaten an ein Inkasso-Unternehmen bezeichnet. Das Inkasso-Unternehmen wird im Rahmen der Abgabe damit beauftragt, die Forderung im Namen des Gläubigers einzuziehen.
 

Forderungsausfall

Der Teil einer Forderung, der aufgrund verschiedenster Gründe (z.B. Schuldner ist unauffindbar, zahlungsunfähig oder -unwillig, verstorben) nicht mehr einbringbar ist.
 

Forderungsberechnung

Neben der eigentlichen Forderung kann der Gläubiger bei nicht pünktlicher Bezahlung seitens des Schuldners auch Zinsen und ggf. Mahnkosten geltend machen. Bereits geleistete Zahlungen müssen hierbei jedoch in gesetzlicher festgelegter Reihenfolge verrechnet (siehe auch BGB bzw. VerbrKrG) werden.
 

Forderungsgrund

Eine Forderung kann aus den verschiedensten Rechtsgeschäften hervorgehen (=begründet sein). Dies kann z.B. ein Darlehensvertrag oder eine Bürgschaft sein.
 

Forderungsmanagement

Das Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu wahren.
 
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G

Gerichtliche Massnahmen

Sollte mit einem Schuldner keine einvernehmliche Lösung für den Ausgleich bestehender Ansprüche erzielt werden können, kann der Gläubiger eine Gericht einschalten, um z.B. in einem gerichtlichen Verfahren ein Urteilsspruch zu fällen.
 

Gerichtsvollzieher

Vollstreckungsbeamter - wird beauftragt vom Gläubiger, um aus einem Titel (z.B. Vollstreckungsbescheid) beim Schuldner zu vollstrecken und/oder die Eidesstattliche Versicherung abzunehmen.
 

Gerichtsvollzieherverteilerstelle

Geschäftsstelle des Amtsgerichts, worüber die Koordination der Zuständigkeiten (ist abhängig von Wohnort/Strasse des Schuldners) von Gerichtsvollziehern läuft.
 

Gesamtschuldner

...sind zwei oder mehr Schuldner, die für eine Forderung haften. Es besteht die Möglichkeit, die Gesamtforderung gegen jeden Schuldner allein geltend zu machen.
 

Gesetzlicher Vertreter

Dies ist eine vertetungsberechtigte Person, die z.B. eine minderjährige Person, oder geschäftsunfähige Person oder eine juristische Person (z.B. ein Unternehmen) rechtverbindlich vertritt.
 

Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen

Seit dem 01.05.2000 kommt der Schuldner einer Geldforderung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug. Mit dem Gesetz sind zugleich die Verzugszinsen erhöht worden, und zwar auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank.
 

Gläubiger

...ist jemand, der aufgrund eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, vom Schuldner eine (Geld) Leistung zu fordern. In der Zwangsvollstreckung ist der Gläubiger Inhaber der in der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels festgestellten Forderung.
 
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H

Haftbefehl

schriftliche Anordnung einer Untersuchungshaft; kann nur von einem Richter getroffen werden.
 

Handelsregisterauszug

Firmenregister zur Beurkundung der Rechtsverhältnisse von Einzelkaufleuten und Handelsgesellschaften. Das Handelsregister wird vom Registergericht (Amtsgericht) geführt. Alle im Handelsregister eingetragenen Firmen betreiben Handelsgewerbe.
 

Hauptforderung

Als Hauptforderung wird die Forderung bezeichnet, die dem Schuldverhältnis zu Grunde liegt. Dies kann z.B. die erste Rechnung an den Abnehmer oder eine Forderung aus einem Kreditverhältnis sein. Weitere Rechnungen an diesen Schuldner bzw. weitere Kreditverhältnisse erhöhen die Hauptforderung (Eingabe in e.Inkasso unter "Rechnungen"), Zahlungen des Schuldners führen zur Reduzierung der Gesamtforderung (Eingabe in e.Inkasso unter "Umsätze").
 

HGB

Abkürzung für Handelsgesetzbuch. Das HGB enthält Bestimmungen über den Handelsstand (z. B. Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Firma, Handelsvertreter, Handelsmakler), die Gesellschaftsformen, Handelsbücher und Handelsgeschäfte.
 
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I

Inkasso

Beitreibung, Einziehung von fälligen Forderungen
 

Inkassounternehmen

...befasst sich mit der Einziehung fälliger Forderungen
 

Inkassovollmacht

Einziehungsermächtigung für Forderungen eines Gläubigers, der einen Dritten (z.B. Inkassounternehmen) mit der Beitreibung beauftragt und hierzu die schriftliche Berechtigung erteilt.
 

Inkassozession

Insolvenz

Bis 31.12.1998 Konkurs - bezeichnete gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit einer Person oder Firma. Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Konkursrecht besteht darin, dass das Insolvenzverfahren versucht, zum Erhalt der wirtschaftlichen Existenz beizutragen. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden (sog. Verbraucherinsolvenz). Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger oder dem Schuldner gestellt werden. Dies geschieht über das Amtsgericht, wo der Schuldner seinen letzten Wohnsitz hatte (Verbraucherinsolvenz) bzw. die Firma ihren Geschäftssitz hat.
 
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K

KJM

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist eine deutsche Behörde, die zuständig ist für inhaltliche Kontrolle im Bereich des privaten Rundfunks und im Internet.
 

Klage

Eine Prozesshandlung, die ein gerichtliches Verfahren einleitet. Hierbei begehrt der Kläger durch eine Klageschrift (Feststellungs-, Versäumnis-, Unterlassungsklage, etc.) bei Gericht einen sogenannten Rechtsschutz gegen den Beklagten.
 

Kosten

Auslagen, die zur Geltendmachung der Forderung aufgebracht werden. Diese Kosten können jedoch nicht willkürlich gewählt werden, sondern müssen in vertretbaren Rahmen liegen. Die in e.Inkasso in der Rubrik "Umsätze" eingegebenen Kosten (z.B. Gerichtskosten, Rücklastschriftgebühren etc.) werden als sogenannte Nebenforderung bei Ihren Ansprüchen berücksichtigt.
 

Kredit

Die einer Person oder einem Unternehmen kurz- oder langfristig zur Verfügung stehenden fremden Geldmittel oder Sachgüter zwischen einem Kreditgeber (Gläubiger) und einem Kreditnehmer (Schuldner); kann auch ein gewährter Zahlungsaufschub (Stundung) sein. Der Kreditvertrag (Leasing- oder Darlehensvertrag, Stundung etc.) stellt in der Regel die Rechtsgrundlage für das Kreditgeschäft dar, wobei der Zins das Entgelt für die Kreditgewährung ist. Laufzeit, Tilgung, Zinssatz sowie sonstige Kreditkosten werden im Kreditvertrag festgehalten; der Kreditnehmer verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Vertrages zur pünktlichen Rückzahlung der vereinbarten Raten (incl. Zinsen u. Gebühren). Der ihm eingeräumte Kreditbetrag heißt Kreditlinie oder Obligo.
 

Kreditinstitute

...sind Geldinstitute jeglicher Art, welche Bankgeschäfte betreiben.
 

Kreditlinie

Einem Kreditnehmer eingeräumter maximales Kreditlimit (Kreditbetrag).
 

Kreditoren

(lat.) Gläubiger.
 

Kreditwürdigkeit

siehe Bonität
 

Konkurs

(siehe auch Insolvenz) Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung einer Firma bzw. gerichtliches Vollstreckungsverfahren zur gleichmäßigen und gleichzeitigen Befriedigung aller Gläubiger eines Unternehmens, das die Zahlungen eingestellt hat.
 

Konkursrecht

(siehe auch Insolvenz) Regelt in einem Konkursverfahren die Rechtsnormen, die bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners das Verfahren zur Liquidation und möglichst gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger, u.U. aber auch zur Schuldenbeitreibung und Sanierung, regeln.
 
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L

Leistung

Geldleistung, Sachleistung - Gegenstand einer Schuldverpflichtung, die im Rahmen eines Schuldverhältnisses entstanden ist.
 

Liquidität

(lat.-roman.) durch Geld oder Tauschmittel vertretene Verfügungsmacht über Bedarfsgüter; Möglichkeit, Sachgegenstände des Vermögens schnell in Geld umzuwandeln; die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen.
 
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M

Mahnbescheid, gerichtlicher

Mahngericht

Mahnung

Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner eine ausstehende Forderung unter Fristsetzung zu begleichen. Die Mahnung ist an keine Form gebunden, sie kann telefonisch, schriftlich aber auch mündlich erfolgen. Um das Mahnen nachzuweisen, empfiehlt sich allerdings die Schriftform - in sehr wichtigen Fällen auch mit Einschreibe-Brief. Der Zeitpunkt der Mahnung (üblicherweise 7 - 14 Tage nach Fälligkeit) sollte sich u.a. nach Bonität des Schuldners richten. In der Mahnung muss der Schuldner eindeutig zur Leistung aufgefordert und in Verzug gesetzt werden.
 

Mahnverfahren

Vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Geltendmachung von einseitigen Ansprüchen auf Geldzahlungen, welche nicht von einer noch ausstehenden Gegenleistung abhängig sind. Ohne jegliche Prüfung auf rechtmäßige Ansprüche des Antagstellers erlässt das zuständige Mahngericht (Gerichtsstand des Antragstellers bestimmt die Zuständigkeit des Amtsgerichts) auf Antrag den Mahnbescheid, welcher dem Antragsgegner zugestellt wird. Dieser hat nun binnen zwei Wochen ab Zustellung Zeit, (Teil-) Widerspruch einzulegen oder die Forderung durch Zahlung anzuerkennen. Im Falle des Widerspruchs kann zwischen dem Antragsteller und dem Antragsgegner entweder ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen werden oder der Antragsteller leitet das Verfahren in einen Zivilprozess um. Erfolgt weder eine Zahlung noch Widerspruch, kann auf Antrag des Gläubigers nun vom Gericht der Vollstreckungsbescheid erlassen werden; dieser dient als Basis für die Zwangsvollstreckung und die Eidesstattliche Erklärung. Der Schuldner hat die Möglichkeit, zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides, Einspruch einzulegen. Ansonsten wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
 
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N

Nebenforderung

... sind Forderungen gegen einen Schuldner, die sich aufgrund eines Zahlungsverzuges ergeben (Verzugszinsen, Mahngebühren, Fremdkosten wie z.B. Bankrücklastschriftkosten etc.)
 

Notarielles Schuldanerkenntnis

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O

Online-Mahnverfahren

Verfahren per Datenfernübertragung einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht / Mahngericht zu beantragen. Der Vorteil eines Online-Mahnverfahrens liegt insbesondere in der schnelleren Abwicklung.
 
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P

PGP (Pretty Good Privacy)

Verfahren zur Verschlüsselung von EMails, um diese vor dem Zugriff unberechtigter Dritter im Internet-Datenverkehr zu schützen.
 

Pfändung

Im Zivilprozess ist die Pfändung eine hoheitliche Rechtshandlung, durch die zur Sicherung und in der Regel zur späteren Befriedigung eines oder mehrerer Gläubiger wegen einer Geldforderung dem Schuldner der Besitz oder die Verfügungsmacht über einen Gegenstand (Sache oder Recht ) entzogen wird; in der Regel erfolgt die Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners.
Sie setzt einen Antrag des Gläubigers sowie eine vollstreckbare Ausfertigung eines Vollstreckungstitels (Urteil, vollstreckbare Urkunde, etc.) voraus, der dem Schuldner spätestens mit Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt werden muss.
Die Pfändung bewirkt die öffentlich rechtliche Verstrickung (Beschlagnahme) der Pfandsache, ein Verfügungsverbot gegenüber dem Schuldner und lässt für den Gläubiger ein Pfandrecht (Pfändungspfandrecht) entstehen. Bewegliche Sachen werden vom Gerichtsvollzieher gepfändet, der sie in Besitz nimmt. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sowie Sachen, deren weiteres Verbleiben beim Schuldner die Befriedigung des Gläubigers gefährden würde, hat der Gerichtsvollzieher sogleich wegzuschaffen.
Andere Sachen sind durch Anbringung eines Pfandsiegels als gepfändet kenntlich zu machen und bis zur Verwertung beim Schuldner zu belassen. Die Pfändung setzt den Gewahrsam des Schuldners voraus, nicht dessen Eigentum. Die Pfändung von Forderungen und anderen Vermögensrechten erfolgt durch Pfändungsbeschluss des Amtsgerichts, der mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam wird. Diesem wird verboten, an den Vollstreckungsschuldner zu leisten; gleichzeitig wird dem Vollstreckungsschuldner verboten, sich jeder Verfügung über die Forderung, insbesondere ihrer Einziehung an Drittschuldner zu enthalten.
Die Verwertung erfolgt in der Regel durch Überweisung der gepfändeten Forderung an den Gläubiger zur Einziehung. Bei Vermögensrechten ohne Forderungscharakter findet diese Regel entsprechende Anwendung. Bei Pfändung des selben Gegenstandes durch mehrere Gläubiger werden diese nach der zeitlichen Reihenfolge der Pfändung (Rang der Pfändungspfandrechte) befriedigt.
 

Pfändungsschutz

Aus sozialen Gründen bestehen Pfändbarkeitsbeschränkungen an bestimmten Sachen und Rechten des Vollstreckungsschuldners; der Pfändungsschutz verbietet dem Gläubiger Zugriff auf die gesamte Habe des Schuldners.
 
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R

Ratenzahlung

Die Ratenzahlung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner. Die Tilgung einer Schuld wird mittels eindeutiger ratenweiser Zahlungen und/oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums vereinbart.
 

Recherche

Ermittlung, Nachforschung, Untersuchung
 

Rechtsanwalt

... ist ein Jurist, der aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig wird; einschlägige Bestimmungen enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
 

Rechtsberatung

Die entgeltliche und geschäftsmäßige Rechtsberatung (Besorgung von Rechtsangelegenheiten fremder Personen) obliegt in erster Linie den zugelassenen Rechtsanwälten; andere Personen, insbesondere Rechtsbeistände, bedürfen nach dem Rechtsberatungsgesetz einer Erlaubnis, die nur unter begrenzten Voraussetzungen erteilt wird. Inkassobüros und -unternehmen benötigen nach dem Rechtsberatungsgesetz für ihre Tätigkeit, die sie jedoch nur zum außergerichtlichen Handeln befugt, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
 
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S

Schufaauskunft

Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung, Organisation von Kreditinstituten und kreditgebenden Unternehmen, die Angaben über finanzielle Lage und Zahlungsverhalten von Kunden sammelt und den angeschlossenen Firmen weitergibt.
 

Schuldanerkenntnis

Vertrag, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird (§ 781 BGB).
 

Schuldner

Die aus einem Schuldnerverhältnis verpflichtete Person.
 

Schuldnerberatung

Die von Verbraucherverbänden, Selbsthilfeorganisationen, Trägern der freien Wohlfahrts- pflege oder kommunalen Behörden geleistete Hilfe gegenüber verschuldeten (überschuldeten) Personen (private Haushalte).
 

Schuldnerverzeichnis

Ein beim Vollstreckungsgericht geführtes Vermögensverzeichnis; es enthält Vermögensangaben aller Personen, die eine eidesstattliche Erklärung abgegeben haben.
 

Schuldverhältnis

Ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen aufgrund dessen mindestens eine Person, der anderen etwas schuldet.
 

Session

Zu Ihrer Sicherheit ist in ABIT e.POS ein Session-Manager integriert. Dieser bewirkt unter anderem, dass Sie automatisch aus ABIT e.POS ausgemeldet werden, wenn Sie eine gewisse Zeit nicht mit ABIT e.POS arbeiten. Dies erfolgt auch, wenn Sie keine Daten zu unserem Web-Server senden bzw. von diesem abrufen. Sie können im Nutzerbereich von ABIT e.POS weiterarbeiten, in dem sich einfach erneut mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden. Bitte prüfen Sie, ob die zuletzt eingegebenen Daten ordnungsgemäß gespeichert wurden!
 

Sicherstellung

Beschlagnahme
 

SSL (Secure Socket Layer)

Verschlüsselungsverfahren für Daten, die im Internet ausgetauscht werden. Dieses wird eingesetzt, um die Datenkommunikation vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
 

Stundung

Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch die die Fälligkeit der Forderung hinausgeschoben wird.
 

Streitiges Verfahren

Gerichtliches Verfahren zur Klärung, ob eine Gläubigerforderung gegenüber einem Schuldner rechtlich begründet ist.
 
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T

Titel

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U

Unberechtigte Forderung

Wenn eine Forderung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nicht berechtigt ist oder sich aufgrund fehlender Beweismittel gegenüber dem Gericht nicht nachweisen lässt, gilt eine Forderung als gesetzlich unberechtigt.
 
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V

Validierung

Bei Adressauskünften wird geprüft, ob die Adresse (Straße, PLZ, Ort) tatsächlich existiert (siehe auch Verifizierung und Ermittlung).
 

Vergleich

Gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird.
 

Verifizierung

Überprüfung, ob ein Sachverhalt wahr ist. Bei Adressauskünften beispielsweise, ob die angefragte Person an der angegebenen Adresse bekannt ist (siehe auch Validierung und Ermittlung).
 

Verjährung

Im Privatrecht unterliegen Ansprüche grundsätzlich der Verjährung; die Verjährung lässt zwar grundsätzlich den Anspruch als solchen bestehen, gibt dem Verpflichteten aber ein Leistungsverweigerungsrecht.
 

Verjährungsfrist

Beträgt grundsätzlich 30 Jahre; für Ansprüche des täglichen Lebens gelten aber abgekürzte Fristen (§§ 196, 197 ff. BGB).
 

Verzug

Der Schuldner kommt in Verzug, sofern er eine fällige Leistung trotz Mahnung des Gläubigers nicht rechtzeitig bewirkt und die Verzögerung von ihm zu vertreten ist.
 

Verzugsschaden

Der Schuldner muss bei Fortbestehen seiner Leistungspflicht den Verzugsschaden (z.B. entgangener Gewinn, Inkassokosten etc.) ersetzen und Verzugszinsen zahlen.
 

Verzugszinsen

VerbrKrG

Abkürzung für Verbraucherkreditgesetz. Dieses Gesetz schreibt die Verrechnung von Zahlungen bei notleidenden Krediten und Darlehensforderungen wie folgt vor:
zuerst Verrechnung mit Kosten, dann Hauptforderung, zuletzt Zinsen. Gibt der Schuldner einen Hinweis bei der Zahlung, dass er auf eine bestimmte Forderung, z.B. auf das Kapital/Hauptforderung zahlt, so muß die Verrechnung dementsprechend berücksichtigt werden (nach § 366 BGB).
 

Vollstreckung

Im Zivilrecht die Zwangsvollstreckung
 

Vollstreckungsbescheid

Legt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch ein, so erlässt das Gericht den Vollstreckungsbescheid, aufgrund dessen der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann, gegen den aber noch der Einspruch des Schuldners binnen zwei Wochen seit Zustellung möglich ist. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich.
 

Vollstreckungsklausel

Neben Titel und Zustellung eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung;
die Vollstreckungsklausel ist notwendiger Bestandteil einer vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels.
 

Vollstreckungsschutz

Vom Pfändungsschutz zu unterscheidende gerichtliche Anordnung zum Schutz vor Vollstreckungsmaßnahmen.
 

Vollstreckungstitel

Der mit der Vollstreckungsklausel versehene ordnungsgemäß zugestellte Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Die Wichtigsten Arten der Vollstreckungstitel sind Urteile und sonstige gerichtliche Entscheidungen (Arreste, einstweilige Verfügungen), Prozessvergleiche und vollstreckbare Urkunden. Häufigste Titelarten sind Vollstreckungsbescheide und Urteile.
 
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W

Widerspruch (gegen Mahnbescheid)

Gegen den Mahnbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen ab Zustellung Widerspruch gegen die gesamte bzw. gegen eine Teilforderung einlegen. Dies bewirkt eine evtl. gerichtliche Klärung der Forderung, sofern sie vom Antragsteller oder vom Antragsgegner beantragt wird.
 
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Z

Zahlungsausfälle

Zinsen

Der Zins ist eine prozentual berechnete Entschädigung für die leihweise Überlassung von Kapital.
In e.Inkasso geben Sie als Zinssatz bitte den mit Ihrem Kunden vereinbarten Zinssatz ein. Sollten Sie keine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Kunden getroffen haben, gelten für die Verzugszinsen die gesetzlichen Regelungen: vor dem 01.05.2000 kann unter Vollkaufleuten laut HGB eine Zinssatz von 4% p.a., bei Privatpersonen ein Zinssatz von 5% p.a. der Berechnung zu Grunde gelegt werden. Ausnahme: Sie weisen einen höheren Zinsschaden (z.B. durch Bescheinigung eines Kreditinstitutes) nach. Seit dem 01.05.2000 liegt der Zinssatz für die Verzugsschadenberechnung 5%-punkte über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Aktuelle und historische Zinssätze hierzu finden Sie auf den Seiten der Bundesbank
 

Zwangsvollstreckung

Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs mit Hilfe staatlichen Zwangs (siehe auch Gerichtsvollzieher).
 
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