Glossar
nach oben
A
Abgabe
Adressauskunft
ist eine Auskunftserteilung über den letzten bzw. aktuell bekannten Wohnort
eines Kunden bzw. Geschäftspartners.
Adressermittlung
ist die Ermittlung des aktuellen bzw. neuen Wohnorts eines Kunden oder
Geschäftspartners. Eine Adressermittlung kann z.B. notwendig werden, wenn ein
Schuldner unbekannt verzogen ist.
Adressprüfung
ist die Existenzprüfung einer Adresse. Es wird geprüft ob die Adresse
(Straße, Hausnummer, Postleitzahl) tatsächlich existiert bzw. bei der Post
bekannt ist.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
AGB sind vorformulierte Vertragsbedingungen,
die die von einem Unternehmer abgeschlossenen Einzelverträge ergänzen und
vereinheitlichen sollen. Insbesondere werden in den AGB allgemeine Vertragsinhalte
(Gerichtsstand, Kündigungsgründe und -fristen etc.) geregelt, um die
Geschäftsabwicklung zu vereinfachen.
Anerkenntnisurteil
Erkennt eine Partei in mündlicher Verhandlung den Klageanspruch an, so
ist auf Antrag des Gegners ein Anerkenntnisurteil zu erlassen.
Auskunft / Wirtschaftsauskunft
ist eine gewerbliche Auskunftserteilung über
Vermögensverhältnisse und persönliche Daten einer Person/eines Unternehmens.
Auslagen
sind Aufwendungen bzw. Gebühren (Porto, Kopien, Materialkosten u.ä.), die im Laufe
eines Geschäftsvorgangs entstehen.
nach oben
B
Bankauskunft
Um die Kredit- und Zahlungswürdigkeit eines Kunden zu überprüfen, können
Banken Auskünfte über ihre gewerblichen Kunden erteilen, soweit diese
nicht dagegen widersprochen haben. Über Privatpersonen darf nur mit
ausdrücklicher Genehmigung eine Auskunft gegeben werden.
Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank
Dieser Zinssatz wird von der Europäischen
Zentralbank entsprechend der allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen
festgesetzt und dient unter anderem auch als Grundlage für die Berechnung von
Verzugszinsen (siehe auch Zinsen).
Benutzername
Geben Sie bitte in diesem Feld die Benutzerkennung an, die Sie sich bei
Registrierung ausgesucht haben. Sollte Ihnen Ihr Benutzername nicht mehr
bekannt sein, setzen Sie sich bitte telefonisch mit uns unter der Service-Hotline
02150/9153-802 in Verbindung oder senden Sie uns über die Seite
Kontakt eine Nachricht.
BGB
Abkürzung für Bürgerliches Gesetzbuch. Das heutige BGB ist seit dem 1. 1. 1900 in Kraft
und enthält in fünf Büchern (Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht,
Familienrecht und Erbrecht) die Masse des deutschen Bürgerlichen Rechts. Das BGB
schreibt in 2 Paragraphen die Zahlungsverrechnung vor:
BGB §366 - zuerst Verrechnung mit Hauptforderung, dann Kosten, zuletzt Zinsen
BGB §367 - zuerst Verrechnung mit Kosten, dann Zinsen, zuletzt Hauptforderung
Bonität
(einwandfreier) Ruf eines Kunden/einer Firma im Hinblick auf seine/ihre
Zahlungsfähigkeit sowie -willigkeit, d.h. die Fähigkeit, eingegangene
Kreditverpflichtung einschließlich der Zinsen und Gebühren
vertragsgemäß zu erfüllen. Ist der Kunde kreditwürdig?
Bonitätsprüfung
Verfahren zur Prüfung der Kreditwürdigkeit eines Kunden/einer Firma, um
die in der Zukunft erzielbaren Finanzüberschüsse ermitteln zu können.
Browser
Software zum Verwalten, Finden und Ansehen von Dateien, auch Darstellung
von Internetseiten.
Bürgschaft
die schriftliche Verpflichtung eines Dritten (Bürg) gegenüber dem Gläubiger,
für die Erfüllung der Schuld des Schuldners einzustehen. Bei der
selbstschuldnerischen Bürgschaft (Solidarbürgschaft) kann der Bürge den Gläubiger
nicht zunächst an den Hauptschuldner verweisen (§§ 765 ff. BGB). Die Bürgschaft
bedarf der Schriftform. Unter Vollkaufleuten kann eine Bürgschaft formfrei
abgegeben bzw. übernommen werden.
Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO)
Berechnungsgrundlage für die Inanspruchnahme der
in der Gebührenordnung erfassten Leistungen sowie für die Inanspruchnahme der
Besorgung von Rechtsangelegenheiten von Mandanten für die entgeltliche
Rechtsberatung. Die BRAGO wird vom Staat durch Rechtssätze festgelegt und wurde
1957 eingeführt.
nach oben
D
Datenträgeraustauschverfahren (DTA)
Der DTA wird in der Regel per Diskette oder CD
durchgeführt. Im Forderungsmanagement werden häufig Daten zwischen verschiedenen
EDV-Systemen ausgetauscht. Dieser Datenaustausch kann auch per
Datenfernübertragung (DFÜ) erfolgen.
Debitoren
(lat.) sind Schuldner, die Waren von einem Lieferant auf Kredit bezogen
haben. Auf sog. Debitorenkonten werden in der Buchhaltung Zahlungseingänge
dieser Schuldner verbucht. (siehe auch Schuldner)
DUNS-Nummer (auch D-U-N-S)
D-U-N-S ist die Abkürzung für Data Universal Numbering System.
Dieses wurde 1962 von Dun & Bradstreet (D&B) entwickelt.
Die DUNS-Nummer wird heute international als Standard anerkannt
und dient der eindeutigen Identifizierung von Unternehmen.
Nur gewerbliche oder unternehmerisch tätige Personen (also keine Privatpersonen)
können eine DUNS-Nummer erhalten/beantragen.
nach oben
E
Eidesstattliche Versicherung
Wenn die Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner in dessen
unbewegliches Vermögen fruchtlos ausgefallen ist, so kann der Gläubiger
beantragen, daß der Schuldner seine Vermögensverhältnisse in einer schriftlichen
Bestätigung an Eides statt offenbart.
Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid
Gegen einen erlassenen Mahnbescheid kann der
Antragsgegner (AG) innerhalb von zwei Wochen ab Zustelldatum Widerspruch einlegen.
Versäumt er dies, kann auf Antrag des Antragstellers (AS) beim Amtsgericht der
Vollstreckungsbescheid erwirkt werden. Sobald dieser dem Schuldner zugestellt
wurde, hat er wiederum die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab
Datum der Zustellung Einspruch einzulegen. Die Folge wäre z.B. der Übergang in
das streitige Verfahren oder ein außergerichtlicher Vergleich.
Einwohnermeldeamtsanfrage
Eine Möglichkeit, eine Person, die unbekannt verzogen ist, bei
der zuständigen Verwaltungsbehörde (immer diese, wo die gesuchte Person zuletzt
gewohnt hat) ausfindig zu machen, indem man einen formlosen, meist
gebührenpflichtigen Antrag stellt.
ELV
Elektronisches Lastschrift Verfahren
Erfolgshonorar
Wird eine (Inkasso-)Leistung in Anspruch genommen, erfolgt die Vergütung
an das (Inkasso-)Unternehmen erfolgsabhängig.
Erfüllbarkeit
Der Schuldner kann die Leistung sofort bewirken.
Erlass (einer Forderung)
Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, dass der Gläubiger
auf die Forderung (ganz oder teilweise) verzichtet.
Ermittlung
Ermittlung von neuen Sachverhalten. Bei Adressauskünften beispielsweise wird ermittelt, wohin die
angefragte Person umgezogen ist
(siehe auch Validierung und Verifizierung).
nach oben
F
Factoring
Aus den USA stammende Methode der Absatzfinanzierung: Dabei verkauft die
Lieferfirma ihre Forderung aus Warenlieferungen einem Finanzierungsinstitut
das meist auch das volle Kreditrisiko (Ausfallrisiko) übernimmt. Diese
Factoringgesellschaft erwirbt in der Regel den gesamten Forderungsbestand und
führt das Inkasso im eigenen Namen sowie auf eigene Rechnung durch.
Fallieren
In Konkurs gehen
Fallissement
(veraltet) Bankrott, Zahlungseinstellung
Fallit
(veraltet) jemand, der zahlungsunfähig ist
Fälligkeit
Ein bestimmter Zeitpunkt einer vereinbarten (Geld-) Leistung.
Forderung
Aufgrund eines Schuldverhältnisses (z.B. Vertrag) hat sich der Schuldner
verpflichtet, dem Gläubiger eine (Geld-, Waren-)Leistung zu erbringen. Der
Anspruch auf diese Leistung wird als Forderung bezeichnet.
Forderungsabgabe
Als Forderungsabgabe wird innerhalb e.Inkasso die Weiterleitung der
gespeicherten Forderungsdaten an ein Inkasso-Unternehmen bezeichnet. Das
Inkasso-Unternehmen wird im Rahmen der Abgabe damit beauftragt, die Forderung im
Namen des Gläubigers einzuziehen.
Forderungsausfall
Der Teil einer Forderung, der aufgrund verschiedenster Gründe (z.B.
Schuldner ist unauffindbar, zahlungsunfähig oder -unwillig, verstorben)
nicht mehr einbringbar ist.
Forderungsberechnung
Neben der eigentlichen Forderung kann der Gläubiger bei nicht
pünktlicher Bezahlung seitens des Schuldners auch Zinsen und ggf. Mahnkosten
geltend machen. Bereits geleistete Zahlungen müssen hierbei jedoch in
gesetzlicher festgelegter Reihenfolge verrechnet (siehe auch
BGB bzw. VerbrKrG) werden.
Forderungsgrund
Eine Forderung kann aus den verschiedensten Rechtsgeschäften hervorgehen
(=begründet sein). Dies kann z.B. ein Darlehensvertrag oder eine Bürgschaft sein.
Forderungsmanagement
Das Forderungsmanagement zielt darauf ab, Forderungsausfälle so gering
wie möglich zu halten und die notwendige Liquidität des Unternehmens jederzeit zu
wahren.
nach oben
G
Gerichtliche Massnahmen
Sollte mit einem Schuldner keine einvernehmliche Lösung für den
Ausgleich bestehender Ansprüche erzielt werden können, kann der Gläubiger eine
Gericht einschalten, um z.B. in einem gerichtlichen Verfahren ein Urteilsspruch
zu fällen.
Gerichtsvollzieher
Vollstreckungsbeamter - wird beauftragt vom Gläubiger, um aus einem Titel
(z.B. Vollstreckungsbescheid) beim Schuldner zu vollstrecken und/oder die
Eidesstattliche Versicherung abzunehmen.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Geschäftsstelle des Amtsgerichts, worüber die
Koordination der Zuständigkeiten (ist abhängig von Wohnort/Strasse des
Schuldners) von Gerichtsvollziehern läuft.
Gesamtschuldner
...sind zwei oder mehr Schuldner, die für eine Forderung haften. Es besteht
die Möglichkeit, die Gesamtforderung gegen jeden Schuldner allein geltend
zu machen.
Gesetzlicher Vertreter
Dies ist eine vertetungsberechtigte Person, die z.B. eine
minderjährige Person, oder geschäftsunfähige Person oder eine
juristische Person (z.B. ein Unternehmen) rechtverbindlich vertritt.
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen
Seit dem 01.05.2000 kommt der Schuldner
einer Geldforderung automatisch 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer
Rechnung und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung in
Verzug. Mit dem Gesetz sind zugleich die Verzugszinsen erhöht worden, und
zwar auf 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank.
Gläubiger
...ist jemand, der aufgrund eines Schuldverhältnisses berechtigt ist, vom
Schuldner eine (Geld) Leistung zu fordern. In der Zwangsvollstreckung ist
der Gläubiger Inhaber der in der vollstreckbaren Ausfertigung eines Titels
festgestellten Forderung.
nach oben
H
Haftbefehl
schriftliche Anordnung einer Untersuchungshaft; kann nur von einem Richter getroffen werden.
Handelsregisterauszug
Firmenregister zur Beurkundung der Rechtsverhältnisse von Einzelkaufleuten
und Handelsgesellschaften. Das Handelsregister wird vom Registergericht
(Amtsgericht) geführt. Alle im Handelsregister eingetragenen Firmen
betreiben Handelsgewerbe.
Hauptforderung
Als Hauptforderung wird die Forderung bezeichnet, die dem Schuldverhältnis zu Grunde liegt.
Dies kann z.B. die erste Rechnung an den Abnehmer oder eine Forderung aus einem Kreditverhältnis sein.
Weitere Rechnungen an diesen Schuldner bzw. weitere Kreditverhältnisse erhöhen die Hauptforderung
(Eingabe in e.Inkasso unter "Rechnungen"), Zahlungen des Schuldners führen zur Reduzierung der
Gesamtforderung (Eingabe in e.Inkasso unter "Umsätze").
HGB
Abkürzung für Handelsgesetzbuch. Das HGB enthält Bestimmungen über den Handelsstand
(z. B. Kaufmannseigenschaft, Handelsregister, Firma, Handelsvertreter, Handelsmakler),
die Gesellschaftsformen, Handelsbücher und Handelsgeschäfte.
nach oben
I
Inkasso
Beitreibung, Einziehung von fälligen Forderungen
Inkassounternehmen
...befasst sich mit der Einziehung fälliger Forderungen
Inkassovollmacht
Einziehungsermächtigung für Forderungen eines Gläubigers, der
einen Dritten (z.B. Inkassounternehmen) mit der Beitreibung beauftragt und
hierzu die schriftliche Berechtigung erteilt.
Inkassozession
Insolvenz
Bis 31.12.1998 Konkurs - bezeichnete gerichtlich festgestellte Zahlungsunfähigkeit
einer Person oder Firma. Der wesentliche Unterschied zum bisherigen Konkursrecht
besteht darin, dass das Insolvenzverfahren versucht, zum Erhalt der wirtschaftlichen
Existenz beizutragen. Zudem ist es auch auf Privatpersonen ausgedehnt worden
(sog. Verbraucherinsolvenz). Der Insolvenzantrag kann von einem Gläubiger
oder dem Schuldner gestellt werden. Dies geschieht über das Amtsgericht,
wo der Schuldner seinen letzten Wohnsitz
hatte (Verbraucherinsolvenz) bzw. die Firma ihren Geschäftssitz
hat.
nach oben
K
KJM
Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist eine deutsche Behörde, die zuständig ist für
inhaltliche Kontrolle im Bereich des privaten Rundfunks und im Internet.
Klage
Eine Prozesshandlung, die ein gerichtliches Verfahren einleitet. Hierbei
begehrt der Kläger durch eine Klageschrift (Feststellungs-, Versäumnis-,
Unterlassungsklage, etc.) bei Gericht einen sogenannten Rechtsschutz gegen
den Beklagten.
Kosten
Auslagen, die zur Geltendmachung der Forderung aufgebracht werden. Diese Kosten können jedoch
nicht willkürlich gewählt werden, sondern müssen in vertretbaren Rahmen liegen.
Die in e.Inkasso in der Rubrik "Umsätze" eingegebenen Kosten (z.B. Gerichtskosten,
Rücklastschriftgebühren etc.) werden als sogenannte Nebenforderung bei Ihren Ansprüchen berücksichtigt.
Kredit
Die einer Person oder einem Unternehmen kurz- oder langfristig zur Verfügung
stehenden fremden Geldmittel oder Sachgüter zwischen einem Kreditgeber (Gläubiger)
und einem Kreditnehmer (Schuldner); kann auch ein gewährter Zahlungsaufschub
(Stundung) sein. Der Kreditvertrag (Leasing- oder Darlehensvertrag, Stundung
etc.) stellt in der Regel die Rechtsgrundlage für das Kreditgeschäft dar,
wobei der Zins das Entgelt für die Kreditgewährung ist. Laufzeit, Tilgung,
Zinssatz sowie sonstige Kreditkosten werden im Kreditvertrag festgehalten;
der Kreditnehmer verpflichtet sich mit Unterzeichnung des Vertrages zur
pünktlichen Rückzahlung der vereinbarten Raten (incl. Zinsen u. Gebühren).
Der ihm eingeräumte Kreditbetrag heißt Kreditlinie oder Obligo.
Kreditinstitute
...sind Geldinstitute jeglicher Art, welche Bankgeschäfte betreiben.
Kreditlinie
Einem Kreditnehmer eingeräumter maximales Kreditlimit (Kreditbetrag).
Kreditoren
(lat.) Gläubiger.
Kreditwürdigkeit
Konkurs
(siehe auch Insolvenz) Zahlungsunfähigkeit, Zahlungseinstellung einer Firma
bzw. gerichtliches Vollstreckungsverfahren zur gleichmäßigen und gleichzeitigen
Befriedigung aller Gläubiger eines Unternehmens, das die Zahlungen eingestellt
hat.
Konkursrecht
(siehe auch Insolvenz) Regelt in einem Konkursverfahren die Rechtsnormen, die
bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung eines Schuldners das Verfahren
zur Liquidation und möglichst gleichmäßigen Befriedigung der Gläubiger,
u.U. aber auch zur Schuldenbeitreibung und Sanierung, regeln.
nach oben
L
Leistung
Geldleistung, Sachleistung - Gegenstand einer Schuldverpflichtung, die im
Rahmen eines Schuldverhältnisses entstanden ist.
Liquidität
(lat.-roman.) durch Geld oder Tauschmittel vertretene Verfügungsmacht über
Bedarfsgüter; Möglichkeit, Sachgegenstände des Vermögens schnell in Geld
umzuwandeln; die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Zahlungsverpflichtungen
fristgerecht zu erfüllen.
nach oben
M
Mahnbescheid, gerichtlicher
Mahngericht
Mahnung
Aufforderung eines Gläubigers an einen Schuldner eine ausstehende Forderung
unter Fristsetzung zu begleichen. Die Mahnung ist an keine Form gebunden,
sie kann telefonisch, schriftlich aber auch mündlich erfolgen. Um das Mahnen
nachzuweisen, empfiehlt sich allerdings die Schriftform - in sehr wichtigen
Fällen auch mit Einschreibe-Brief. Der Zeitpunkt der Mahnung (üblicherweise
7 - 14 Tage nach Fälligkeit) sollte sich u.a. nach Bonität des Schuldners
richten. In der Mahnung muss der Schuldner eindeutig zur Leistung aufgefordert
und in Verzug gesetzt werden.
Mahnverfahren
Vereinfachtes gerichtliches Verfahren zur Geltendmachung von einseitigen
Ansprüchen auf Geldzahlungen, welche nicht von einer noch ausstehenden Gegenleistung
abhängig sind. Ohne jegliche Prüfung auf rechtmäßige Ansprüche des
Antagstellers erlässt das zuständige Mahngericht (Gerichtsstand des Antragstellers
bestimmt die Zuständigkeit des Amtsgerichts) auf Antrag den Mahnbescheid,
welcher dem Antragsgegner zugestellt wird. Dieser hat nun binnen zwei Wochen
ab Zustellung Zeit, (Teil-) Widerspruch einzulegen oder die Forderung durch
Zahlung anzuerkennen. Im Falle des Widerspruchs kann zwischen dem Antragsteller
und dem Antragsgegner entweder ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen
werden oder der Antragsteller leitet das Verfahren in einen Zivilprozess
um. Erfolgt weder eine Zahlung noch Widerspruch, kann auf Antrag des Gläubigers
nun vom Gericht der Vollstreckungsbescheid erlassen werden; dieser dient
als Basis für die Zwangsvollstreckung und die Eidesstattliche Erklärung.
Der Schuldner hat die Möglichkeit, zwei Wochen ab Zustellung des Bescheides,
Einspruch einzulegen. Ansonsten wird der Vollstreckungsbescheid rechtskräftig.
nach oben
N
Nebenforderung
... sind Forderungen gegen einen Schuldner, die sich aufgrund eines Zahlungsverzuges
ergeben (Verzugszinsen, Mahngebühren, Fremdkosten wie z.B. Bankrücklastschriftkosten
etc.)
Notarielles Schuldanerkenntnis
nach oben
O
Online-Mahnverfahren
Verfahren per Datenfernübertragung einen Mahnbescheid beim zuständigen Amtsgericht / Mahngericht
zu beantragen. Der Vorteil eines Online-Mahnverfahrens liegt insbesondere
in der schnelleren Abwicklung.
nach oben
P
PGP (Pretty Good Privacy)
Verfahren zur Verschlüsselung von EMails, um diese vor dem Zugriff unberechtigter
Dritter im Internet-Datenverkehr zu schützen.
Pfändung
Im Zivilprozess ist die Pfändung eine hoheitliche Rechtshandlung, durch
die zur Sicherung und in der Regel zur späteren Befriedigung eines oder
mehrerer Gläubiger wegen einer Geldforderung dem Schuldner der Besitz oder
die Verfügungsmacht über einen Gegenstand (Sache oder Recht ) entzogen wird;
in der Regel erfolgt die Pfändung im Wege der Zwangsvollstreckung in das
bewegliche Vermögen des Schuldners.
Sie setzt einen Antrag des Gläubigers sowie eine vollstreckbare Ausfertigung
eines Vollstreckungstitels (Urteil, vollstreckbare Urkunde, etc.) voraus,
der dem Schuldner spätestens mit Beginn der Zwangsvollstreckung zugestellt
werden muss.
Die Pfändung bewirkt die öffentlich rechtliche Verstrickung (Beschlagnahme)
der Pfandsache, ein Verfügungsverbot gegenüber dem Schuldner und lässt für
den Gläubiger ein Pfandrecht (Pfändungspfandrecht) entstehen. Bewegliche
Sachen werden vom Gerichtsvollzieher gepfändet, der sie in Besitz nimmt.
Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten sowie Sachen, deren weiteres Verbleiben
beim Schuldner die Befriedigung des Gläubigers gefährden würde, hat der
Gerichtsvollzieher sogleich wegzuschaffen.
Andere Sachen sind durch Anbringung eines Pfandsiegels als gepfändet kenntlich
zu machen und bis zur Verwertung beim Schuldner zu belassen. Die Pfändung
setzt den Gewahrsam des Schuldners voraus, nicht dessen Eigentum. Die Pfändung
von Forderungen und anderen Vermögensrechten erfolgt durch Pfändungsbeschluss
des Amtsgerichts, der mit der Zustellung an den Drittschuldner wirksam wird.
Diesem wird verboten, an den Vollstreckungsschuldner zu leisten; gleichzeitig
wird dem Vollstreckungsschuldner verboten, sich jeder Verfügung über die
Forderung, insbesondere ihrer Einziehung an Drittschuldner zu enthalten.
Die Verwertung erfolgt in der Regel durch Überweisung der gepfändeten Forderung
an den Gläubiger zur Einziehung.
Bei Vermögensrechten ohne Forderungscharakter findet diese Regel entsprechende
Anwendung. Bei Pfändung des selben Gegenstandes durch mehrere Gläubiger
werden diese nach der zeitlichen Reihenfolge der Pfändung (Rang der Pfändungspfandrechte)
befriedigt.
Pfändungsschutz
Aus sozialen Gründen bestehen Pfändbarkeitsbeschränkungen an bestimmten
Sachen und Rechten des Vollstreckungsschuldners; der Pfändungsschutz verbietet
dem Gläubiger Zugriff auf die gesamte Habe des Schuldners.
nach oben
R
Ratenzahlung
Die Ratenzahlung ist eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner.
Die Tilgung einer Schuld wird mittels eindeutiger ratenweiser Zahlungen und/oder innerhalb eines festgelegten Zeitraums vereinbart.
Recherche
Ermittlung, Nachforschung, Untersuchung
Rechtsanwalt
... ist ein Jurist, der aufgrund der Zulassung durch die Landesjustizverwaltung
zur Wahrnehmung fremder Interessen tätig wird; einschlägige Bestimmungen
enthält die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).
Rechtsberatung
Die entgeltliche und geschäftsmäßige Rechtsberatung (Besorgung von
Rechtsangelegenheiten fremder Personen) obliegt in erster Linie den zugelassenen
Rechtsanwälten; andere Personen, insbesondere Rechtsbeistände, bedürfen
nach dem Rechtsberatungsgesetz einer Erlaubnis, die nur unter begrenzten
Voraussetzungen erteilt wird. Inkassobüros und -unternehmen benötigen nach
dem Rechtsberatungsgesetz für ihre Tätigkeit, die sie jedoch nur zum außergerichtlichen
Handeln befugt, eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
nach oben
S
Schufaauskunft
Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditversicherung,
Organisation von Kreditinstituten und kreditgebenden Unternehmen, die Angaben
über finanzielle Lage und Zahlungsverhalten von Kunden sammelt und
den angeschlossenen Firmen weitergibt.
Schuldanerkenntnis
Vertrag, durch den das Bestehen eines Schuldverhältnisses anerkannt wird
(§ 781 BGB).
Schuldner
Die aus einem Schuldnerverhältnis verpflichtete Person.
Schuldnerberatung
Die von Verbraucherverbänden, Selbsthilfeorganisationen, Trägern der freien
Wohlfahrts- pflege oder kommunalen Behörden geleistete Hilfe gegenüber verschuldeten
(überschuldeten) Personen (private Haushalte).
Schuldnerverzeichnis
Ein beim Vollstreckungsgericht geführtes Vermögensverzeichnis; es enthält
Vermögensangaben aller Personen, die eine eidesstattliche Erklärung abgegeben
haben.
Schuldverhältnis
Ein Rechtsverhältnis zwischen mindestens zwei Personen aufgrund dessen mindestens
eine Person, der anderen etwas schuldet.
Session
Zu Ihrer Sicherheit ist in ABIT e.POS ein Session-Manager integriert.
Dieser bewirkt unter anderem, dass Sie automatisch aus ABIT e.POS ausgemeldet werden, wenn Sie eine gewisse
Zeit nicht mit ABIT e.POS arbeiten. Dies erfolgt auch, wenn Sie keine Daten zu unserem
Web-Server senden bzw. von diesem abrufen. Sie können im Nutzerbereich von ABIT e.POS
weiterarbeiten, in dem sich einfach erneut mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort anmelden.
Bitte prüfen Sie, ob die zuletzt eingegebenen Daten ordnungsgemäß gespeichert wurden!
Sicherstellung
Beschlagnahme
SSL (Secure Socket Layer)
Verschlüsselungsverfahren für Daten, die im Internet ausgetauscht werden.
Dieses wird eingesetzt, um die Datenkommunikation vor dem Zugriff Dritter
zu schützen.
Stundung
Vereinbarung zwischen Gläubiger und Schuldner, durch die die Fälligkeit
der Forderung hinausgeschoben wird.
Streitiges Verfahren
Gerichtliches Verfahren zur Klärung, ob eine Gläubigerforderung gegenüber
einem Schuldner rechtlich begründet ist.
nach oben
T
nach oben
U
Unberechtigte Forderung
Wenn eine Forderung entsprechend der gesetzlichen Vorschriften nicht berechtigt
ist oder sich aufgrund fehlender Beweismittel gegenüber dem Gericht nicht
nachweisen lässt, gilt eine Forderung als gesetzlich unberechtigt.
nach oben
V
Validierung
Bei Adressauskünften wird geprüft, ob die Adresse (Straße, PLZ, Ort)
tatsächlich existiert
(siehe auch Verifizierung und Ermittlung).
Vergleich
Gegenseitiger schuldrechtlicher Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit
der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege des gegenseitigen Nachgebens
beseitigt wird.
Verifizierung
Überprüfung, ob ein Sachverhalt wahr ist. Bei Adressauskünften beispielsweise,
ob die angefragte Person an der angegebenen Adresse bekannt ist
(siehe auch Validierung und Ermittlung).
Verjährung
Im Privatrecht unterliegen Ansprüche grundsätzlich der Verjährung; die Verjährung
lässt zwar grundsätzlich den Anspruch als solchen bestehen, gibt dem Verpflichteten
aber ein Leistungsverweigerungsrecht.
Verjährungsfrist
Beträgt grundsätzlich 30 Jahre; für Ansprüche des täglichen Lebens gelten
aber abgekürzte Fristen (§§ 196, 197 ff. BGB).
Verzug
Der Schuldner kommt in Verzug, sofern er eine fällige Leistung trotz Mahnung
des Gläubigers nicht rechtzeitig bewirkt und die Verzögerung von ihm zu
vertreten ist.
Verzugsschaden
Der Schuldner muss bei Fortbestehen seiner Leistungspflicht den Verzugsschaden
(z.B. entgangener Gewinn, Inkassokosten etc.) ersetzen und Verzugszinsen
zahlen.
Verzugszinsen
VerbrKrG
Abkürzung für Verbraucherkreditgesetz. Dieses Gesetz schreibt die Verrechnung von
Zahlungen bei notleidenden Krediten und Darlehensforderungen wie folgt vor:
zuerst Verrechnung mit Kosten, dann Hauptforderung, zuletzt Zinsen. Gibt der Schuldner
einen Hinweis bei der Zahlung, dass er auf eine bestimmte Forderung, z.B. auf das Kapital/Hauptforderung
zahlt, so muß die Verrechnung dementsprechend berücksichtigt werden (nach § 366 BGB).
Vollstreckung
Im Zivilrecht die Zwangsvollstreckung
Vollstreckungsbescheid
Legt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch
ein, so erlässt das Gericht den Vollstreckungsbescheid, aufgrund dessen
der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann, gegen den aber noch
der Einspruch des Schuldners binnen zwei Wochen seit Zustellung möglich
ist. Der Vollstreckungsbescheid steht einem für vorläufig vollstreckbar
erklärten Versäumnisurteil gleich.
Vollstreckungsklausel
Neben Titel und Zustellung eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung;
die Vollstreckungsklausel ist notwendiger Bestandteil einer vollstreckbaren
Ausfertigung eines Titels.
Vollstreckungsschutz
Vom Pfändungsschutz zu unterscheidende gerichtliche Anordnung zum Schutz
vor Vollstreckungsmaßnahmen.
Vollstreckungstitel
Der mit der Vollstreckungsklausel versehene ordnungsgemäß zugestellte
Vollstreckungstitel ist Voraussetzung für eine Zwangsvollstreckung.
Die Wichtigsten Arten der Vollstreckungstitel sind Urteile und sonstige
gerichtliche Entscheidungen (Arreste, einstweilige Verfügungen), Prozessvergleiche
und vollstreckbare Urkunden. Häufigste Titelarten sind Vollstreckungsbescheide
und Urteile.
nach oben
W
Widerspruch (gegen Mahnbescheid)
Gegen den Mahnbescheid kann der Antragsgegner binnen zwei Wochen ab Zustellung
Widerspruch gegen die gesamte bzw. gegen eine Teilforderung einlegen. Dies
bewirkt eine evtl. gerichtliche Klärung der Forderung, sofern sie vom Antragsteller
oder vom Antragsgegner beantragt wird.
nach oben
Z
Zahlungsausfälle
Zinsen
Der Zins ist eine prozentual berechnete Entschädigung für die leihweise
Überlassung von Kapital.
In e.Inkasso geben Sie als Zinssatz bitte den mit Ihrem Kunden vereinbarten
Zinssatz ein. Sollten Sie keine individuelle Vereinbarung mit Ihrem Kunden
getroffen haben, gelten für die Verzugszinsen die gesetzlichen Regelungen:
vor dem 01.05.2000 kann unter Vollkaufleuten laut HGB eine Zinssatz von
4% p.a., bei Privatpersonen ein Zinssatz von 5% p.a. der Berechnung zu Grunde
gelegt werden. Ausnahme: Sie weisen einen höheren Zinsschaden (z.B. durch
Bescheinigung eines Kreditinstitutes) nach. Seit dem 01.05.2000 liegt der
Zinssatz für die Verzugsschadenberechnung 5%-punkte über dem Basiszinssatz
der Europäischen Zentralbank. Aktuelle und historische Zinssätze hierzu
finden Sie auf den Seiten der Bundesbank
Zwangsvollstreckung
Durchsetzung eines zivilrechtlichen Anspruchs mit Hilfe staatlichen Zwangs
(siehe auch Gerichtsvollzieher).
nach oben
|